Hinweise zur Umsetzung der Grundsteuerreform

In einem gemeinsamen Video haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen. Die Erklärungspflichtigen sind demnach dazu aufgerufen, in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Erklärung elektronisch bei dem Finanzamt einzureichen.

Schauen Sie sich dazu das Video an und nutzen Sie die Informationen auf der Internetseite des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Hier haben wir Ihnen das dazugehörige Video auch ncoh einmal als Aufruf verlinkt.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Altmittweida

Hauptstraße 92

09648 Altmittweida

 

Tel. u. Fax: 03727/2847

E-Mail: info(at)gemeinde-altmittweida.de

 

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Donnerstag von 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung