Warnung der Bevölkerung bei Großschadensereignissen und Katastrophen;
Landeseinheitliche Sirenensignale für den Freistaat Sachsen
Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 29. Juli 2003
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem o. g. Erlass ist im Freistaat Sachsen das Sirenensignal
„Warnung der Bevölkerung vor einer Gefahr"
im Jahre 2003 eingeführt worden.
Der Landkreis Mittelsachsen beabsichtigt erstmals ab dem Jahr 2016 einmal pro Jahr, jeweils den ersten
Sonnabend im Mai um 11:00 Uhr, eine Probealarmierung durchzuführen. In diesem Zusammenhang soll
eine verbesserte Wahrnehmung der Bevölkerung auf die Sirenensignale erfolgen und die Funktionsfä¬
higkeit der Sirenen überprüft werden.
In diesem Jahr ist die Probealarmierung für
Sonnabend, 07. Mai 2016, 11:00 Uhr
vorgesehen.
Bitte beachten Sie die beiliegenden Unterlagen dazu!