Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben S 200/S 201 Ausbau in Altmittweida

Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben
„S 200 / S 201 Ausbau in Altmittweida“

 

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, hat für das Vorhaben „S 200 / S 201 Ausbau in Altmittweida“ die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) beantragt.

Das Vorhaben umfasst den Ausbau der S 200 auf einer Länge von 335 m sowie den Ausbau von Nebenanlagen (Radweg, Anlagen des öffentlichen Verkehrs) der S 201.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen, die sich im Plangebiet befinden, werden Grundstücke in der Gemarkung Altmittweida  der Gemeinde Altmittweida beansprucht.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Anwendungsbereiche nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m.
§ 3  des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG) sind nicht gegeben. Die in der Anlage 1 zu § 1 Abs. 2 Nr. 2 des SächsUVPG angegebenen Kriterien werden nicht erreicht oder überschritten.

Der Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind:

Unterlage Nr.

Bezeichnung der Unterlage

Teil A

Vorhabensbeschreibung

1

Erläuterungsbericht

Teil B

Planteil

2

Übersichtskarte

3

Übersichtslageplan

5

Lageplan

6

Höhenpläne

7

Lärmschutzmaßnahmen

8

Immissionsschutzmaßnahmen

9

9.2

9.3

Landschaftspflegerische Maßnahmen

Lageplan

Maßnahmenblätter

10

Grunderwerb

11

Regelungsverzeichnis

Teil C

Untersuchungen, weitere Pläne, Skizzen

14

Straßenquerschnitte

16.1

Sonstige Pläne -Leitungsplan

17

Immissionstechnische Unterlagen

18

Wassertechnische Untersuchungen

19

19.1.1

19.1.2

19.1.3

Umweltfachliche Untersuchungen

Landschaftspflegerischer Begleitplan (Erläuterungsbericht)

Bestands- und Konfliktplan

Bestandsübersichtsplan

20

Geotechnische Untersuchungen

22

Verkehrsqualität

 

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit

vom 22. Juni 2020 bis 21. Juli 2020

in der Stadtverwaltung Mittweida, im Bürger- und Gästebüro, Markt 32, 09648 Mittweida zu den Öffnungszeiten:

Montag:          9:00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Dienstag:        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch:        geschlossen

Donnerstag:    9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag:           9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

sowie in der Gemeindeverwaltung Altmittweida, Hauptstraße 92, 09648 Altmittweida zu den Öffnungszeiten:

Donnerstag:    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

 

Die Bekanntmachung ist einschließlich der auszulegenden Planunterlagen während des oben genannten Zeitraums auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik „Staatsstraßen“ einsehbar.

Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen  (§ 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG).

1.    Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 4. August 2020, schriftlich bei der Landesdirektion Sachsen (Postfachanschrift: Landesdirektion Sachsen 09105 Chemnitz) sowie bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04017 Leipzig oder bei der Stadtverwaltung Mittweida, Markt 32, 09648 Mittweida bzw. bei der Gemeindeverwaltung Altmittweida Hauptstraße 92, 09648 Altmittweida, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich äußern. Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter der E-Mail-Adresse post(at)lds.sachsen.de erhoben werden; Einwendungen, die nur elektronisch übermittelt werden (z. B. E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur), sind unwirksam.

       Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

       Nach Ablauf dieser Frist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).

Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet  oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

2.   Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 39 Abs. 3 Satz 2 SächsStrG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG.

3.    Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 39 Abs. 4 SächsStrG).

Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden.

Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben, Äußerungen vorgebracht oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Bei gleichförmigen Einwendungen gilt diese Regelung für den Vertreter (§ 17 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG).

Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

4.    Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

5.    Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

6.    Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und  diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

7.    Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 24 SächsStrG und die Veränderungssperre nach § 40 SächsStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 40 Abs. 1 Satz 3 SächsStrG).

Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung

 

Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger (Landesamt für Straßenbau und Verkehr) übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https://www.lds.sachsen.de/datenschutz ( Unterlagen  Planfeststellungsverfahren Infrastruktur). Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz;
E-Mail: datenschutz(at)lds.sachsen.de; Telefon: +49 371/532-0.

 

 

i. A. der Landesdirektion Sachsen

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Altmittweida

Hauptstraße 92

09648 Altmittweida

 

Tel. u. Fax: 03727/2847

E-Mail: info(at)gemeinde-altmittweida.de

 

Öffnungszeiten

Donnerstag von 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung