Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Gemeinde Altmittweida für die Haushaltsjahre 2023/2024
Auf der Grundlage des Beschlusses (Vorlage: GR/2022/015/02) in der Sitzung des Gemeinderates Altmittweida vom 05.12.2022 wird folgende Satzung ausgefertigt: Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Altmittweida
Nach § 76 SächsGemO wird bekanntgegeben, dass der Haushalt der Gemeinde Altmittweida für die Haushaltsjahre 2023/2024 in der Zeit vom 20.02.2023 elektronisch unter https://www.gemeinde-altmittweida.de/bekanntmachungen/finanzen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wird. Das Landratsamt Mittelsachsen als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 der Gemeinde Altmittweida nicht beanstandet. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Altmittweida enthält für die Jahre 2023/2024 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Niederlegungsfrist endet am 27.02.2023. Somit ist die Haushaltssatzung ab 28.02.2023 rechtskräftig.
gez. Miether
Altmittweida, 28.02.2023