Schulanmeldung

Liebe Eltern,

alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 das sechste Lebensjahr vollen- det haben, werden 2024 schulpflichtig.


Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2024 bis 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungs- berechtigten zum Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenom- men werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.

 

Zurückgestellte Kinder vom Vorjahr müssen erneut angemeldet werden.

 

Die Anmeldung der Schulanfänger findet am

 

5. September 2023 in der Zeit von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule Altmittweida statt.

 

Am 9. September 2023 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr besteht noch die Möglichkeit, die Anmeldung in der Gemeinde- verwaltung Altmittweida durchzuführen.

 

Wichtig:

 

Mitzubringen ist die Geburtsurkunde des Kindes. Die Kinder müssen nicht vorgestellt werden.
Die Anmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenom- men werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben.

 

Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.

 

Die Anmeldung für Ihr Kind kann auch online erfolgen. Den Link dafür finden Sie ab 1. August 2023 auf der Homepage der Stadt Mittweida (www.mittweida.de).

 

Schrohenloher Schulleiterin

Kontakt

Gemeindeverwaltung Altmittweida

Hauptstraße 92

09648 Altmittweida

 

Tel. u. Fax: 03727/2847

E-Mail: info(at)gemeinde-altmittweida.de

 

Öffnungszeiten

Donnerstag von 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung