Bis heute kommt es zu Enteignungen und den Abriss von ganzen Ortschaften, da das Bundesberg-recht die entsprechende Grundlage hierfür liefert. Der Hintergrund ist ein veraltetes Regelwerk (teilweise noch aus der Zeit vor 1945), in der dem Abbau von Bodenschätzen Vorrang vor anderen Belangen eingeräumt wurde.
Der industrielle Abbau von Kohle, Sand, Kies, Gips, Basalt und anderen Gesteinen darf nicht mehr dazu führen, dass Menschen enteignet und die Natur auf Kosten künftiger Generationen unwiederbringlich zerstört wird.
Von daher fordern auch wir vom Verein für verantwortungsvolle Nutzung des Lebensraumes Claußnitz und Umgebung e.V. eine Reform des Bergrechts. Gemeinsam mit der Grünen Liga, Naturschutzorganisationen und mehrerer Initiativen haben wir bereits vor einigen Jahren an der Erfurter Erklärung (2020) mitgewirkt, die ein Modell hierfür liefert.
Zentrale Forderungen sind:
- Reform des Bundesbergrechts
- Reform des Umweltrechts bei Rohstoffabbauvorhaben
- Kein Abbau in Schutzgebieten
- Verpflichtende Sicherheitsleistungen für ordnungsgemäße Rekultivierung und Schäden an Gemeinwohlgütern
- Bessere Regulierung von Abbauvorhaben
- Einführung einer bundesweit einheitlichen Steuer auf alle geförderten Gesteine
- Förderung alternativer nachwachsender Baustoffe
- Verpflichtende Recyclingquoten für die Verwendung von Baustoffen
- Zertifizierung von Baustoffen verbessern
- Moratorium bis zur Umsetzung des Forderungskatalogs
Als Verein setzen wir uns für den Erhalt unseres Natur- und Lebensraumes ein und haben in der Vergangenheit mehrfach aufgezeigt, was ein industrieller Abbau von Sand und Kies für unsere Ortschaften Königshain-Wiederau, Claußnitz, Altmittweida und Frankenau bedeuten würde.
Hier gelangen Sie zu der Petition, die noch bis Mitte/Ende März unterzeichnet werden kann und dann beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht wird.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns hier unterstützen könnten.
Herzliche Grüße vom
Vorstand des Vereins
Heiko Kertzsch, Karina Nowak, Christine Winkler-Dudczig
Kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu! (+49 176 642 90099)
Weiterführende Informationen zur Erfurter Erklärung