Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Löwenstr. 7a, 01099 Dresden
Sehr geehrte Tierbesitzer,
bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer vom Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Vorrausetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen.