Satzung über die Betreuung von Kindern in der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Gemeinde Altmittweida

Satzung über die Betreuung von Kindern in der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Gemeinde Altmittweida

Satzung über die Betreuung von Kindern in der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Gemeinde Altmittweida (Betreuungssatzung für die Kindertageseinrichtung)

 

Vom: 11.02.2014

 

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in

der Neufassung vom 18.03.2003 (SächsGVBl 4/2003, S. 55) sowie des Gesetzes zur

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der Neufassung vom

15.05.2009 (SächsGVBl. 6/2009, S. 225) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.01.2012

(GVBl. S. 130) hat der Gemeinderat Altmittweida in seiner Sitzung am 10.02.2014 folgende

Satzung beschlossen:

 

 

 

§ 1

 

Geltungsbereich

 

 

 

Diese Satzung gilt für Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder in der Kindertageseinrichtung

der Gemeinde Altmittweida im Sinne von § 1 Abs. 2 bis 4 SächsKitaG

(Kindertageseinrichtungen) angemeldet haben.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Altmittweida

Hauptstraße 92

09648 Altmittweida

 

Tel. u. Fax: 03727/2847

E-Mail: info(at)gemeinde-altmittweida.de

 

Öffnungszeiten

Donnerstag von 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung