Frist für Sanierung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben läuft

Frist für Sanierung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben läuft

Frist für Sanierung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben läuft

Die Frist zur Sanierung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, endet am 31. Dezember 2015.

Abwasser darf nur in ein Gewässer (Grundwasser oder Oberflächengewässer) eingeleitet werden, wenn eine Reinigung nach dem Stand der Technik erfolgt. Wasserrechtliche Erlaubnisse für Einleitungen aus Kleinkläranlagen, die nicht dem gesetzlich geforderten Stand der Technik entsprechen, erlöschen kraft Gesetzes nach Ablauf des 31. Dezember 2015. Für eine dezentrale Abwasserentsorgung besteht unter anderem die Möglichkeit einer Nachrüstung oder eines Neubaus der Anlage. Auch eine Gruppenlösung kann gefunden werden, für die sich maximal 50 Grundstückseigentümer zusammenschließen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, alle häuslichen Abwässer in einer abflusslosen Grube zu sammeln.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Altmittweida

Hauptstraße 92

09648 Altmittweida

 

Tel. u. Fax: 03727/2847

E-Mail: info(at)gemeinde-altmittweida.de

 

Öffnungszeiten

Donnerstag von 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung