Ab dem 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Eine Änderung betrifft die Datenübermittlung der Altersjubiläen. Ab dem 1. November 2015 werden nur noch Jubiläen ab dem 70. Lebensjahr aller 5 Jahre und ab dem 100. Lebensjahr jährlich übermittelt. Dies betrifft auch die Gratulation durch die Mandatsträger.
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